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   VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16   

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VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16 (https://dejure.org/2017,50118)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2017 - VfGBbg 63/16 (https://dejure.org/2017,50118)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 (https://dejure.org/2017,50118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 1 Verf BB, Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB, § 20 Abs 1 S 2 VerfGG BB, § 46 VerfGG BB, § 522 Abs 2 ZPO, § 543 Abs 2 ZPO

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 1; LV, Art. 52 Abs. 3 Alt. 2; VerfGGBbg, § 20 Abs. 1 Satz 2; VerfGGBbg, § 46; ZPO, § 522 Abs. 2; ZPO, § 543 Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde unzulässig; prozessuale Überholung; Beschwerdebefugnis; unzureichende Begründung; unvollständige Sachverhaltsdarstellung; Subsidiarität; Willkür; rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. zuletzt Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

    Das Begründungserfordernis umfasst im Rahmen der bereits dargestellten argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung eine umfassende einfachrechtliche und verfassungsrechtliche Aufarbeitung der Rechtslage (vgl. Beschluss vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 32/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).

  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Dieses aus § 45 Abs. 2 VerfGGBbg abgeleitete Prinzip verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser den Rechtsweg nicht lediglich formell erschöpft, sondern darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen, denn Rechtsschutz vor Verfassungsverstößen ist zuvörderst durch die Fachgerichte zu gewähren (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 - und - VfGBbg 68/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2811/14

    Verletzung der Rechtschutzgarantie aufgrund der Verkennung der grundsätzlichen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Als Rechtsmittel im Sinne des § 522 Abs. 3 ZPO kommt folglich grundsätzlich nur die Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 ZPO in Betracht (vgl. BVerfG, WM 2015, 1052, 1053; Rimmelspacher, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 522 Rn. 39; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 522 Rn. 24; Heßler, in: Zöller, ZPO, § 522 Rn. 44), dabei ist die Wertgrenze des § 26 Nr. 8 EGZPO zu beachten.
  • VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 27/16

    Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; Grundrechtsrüge; Anhörungsrüge;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Dieses aus § 45 Abs. 2 VerfGGBbg abgeleitete Prinzip verlangt von einem Beschwerdeführer, dass dieser den Rechtsweg nicht lediglich formell erschöpft, sondern darüber hinaus alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen, denn Rechtsschutz vor Verfassungsverstößen ist zuvörderst durch die Fachgerichte zu gewähren (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse vom 24. März 2017 - VfGBbg 27/16 - und - VfGBbg 68/15 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 4/16

    Gehör; gesetzlicher Richter; Begründung; Beschwer; Anhörungsrügebeschluss

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Denn das Recht auf rechtliches Gehör schützt nicht vor einer von der rechtlichen Beurteilung der Beschwerdeführerin abweichenden Rechtsauffassung der Fachgerichte (st. Rspr., vgl. Beschluss vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 4/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 26.04.2011 - 1 BvR 2658/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von ehemaligen T-Online-Aktionären gegen die

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Denn das Urteil ist durch die nachfolgende Berufungsentscheidung des Landgerichts Cottbus vom 9. Juni 2016 bestätigt worden (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 82/15 - und vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGK 10, 134, 138; BVerfG, NJW 2011, 2497, 2498; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Denn das Urteil ist durch die nachfolgende Berufungsentscheidung des Landgerichts Cottbus vom 9. Juni 2016 bestätigt worden (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 82/15 - und vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGK 10, 134, 138; BVerfG, NJW 2011, 2497, 2498; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, juris Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Eine gerichtliche Entscheidung verstößt jedoch nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung einfachen Rechts gegen das Willkürverbot, sondern erst, wenn sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar und damit schlechthin unhaltbar ist (vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 2/16 - und vom 20. Oktober 2017 - VfGBbg 20/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 21.11.2012 - 1 BvR 1711/09

    Zivilgerichtliche Entscheidung in Amtshaftungssache verletzt bei nicht

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Denn das Urteil ist durch die nachfolgende Berufungsentscheidung des Landgerichts Cottbus vom 9. Juni 2016 bestätigt worden (vgl. Beschlüsse vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 82/15 - und vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfGK 10, 134, 138; BVerfG, NJW 2011, 2497, 2498; BVerfG, Beschluss vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, juris Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 95/15

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Notwegerecht; Ersatzweg;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 63/16
    Dabei ist auch darzulegen, inwieweit das bezeichnete Grundrecht durch die angegriffene Entscheidung verletzt sein soll und mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen sie kollidiert (vgl. Beschlüsse vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 95/15 - und vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 9/17 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Grundrechtsbindung (Art. 5 Abs. 1 LV) nicht mit

  • VerfG Brandenburg, 09.09.2016 - VfGBbg 9/16

    Elterliche Sorge; Kindeswohl; Begründungsanforderungen

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 20/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Gesetzlicher Richter; Willkür;

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 66/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdegegenstand; öffentliche Gewalt;

  • VerfG Brandenburg, 16.12.2016 - VfGBbg 30/16

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde aufgrund unterlassener Anhörungsrüge

  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 82/15

    Verfahrenskostenhilfe; Rechtsschutzbedürfnis; einfacherer Weg zum

  • VerfG Brandenburg, 19.03.2021 - VfGBbg 62/19

    Verfassungsbeschwerde begründet; Kennzeichen; Kennzeichenerfassung; automatische

    Die Beschwerdebefugnis setzt die Möglichkeit voraus, selbst, unmittelbar und gegenwärtig in einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt bzw. verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 2017 ‌- VfGBbg 63/16 -,‌ m. w. N., und vom 9. Oktober 2015 ‌- VfGBbg 8/15 EA -,‌ https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Ein schutzwürdiges Interesse an einer - zusätzlichen - verfassungsgerichtlichen Überprüfung der Gehörsrügeentscheidung besteht nicht (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 24/16 - vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.02.2019 - VfGBbg 183/17

    Verwerfung einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen

    Der Beschluss ist durch die nachfolgende Beschwerdeentscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. April 2017 bestätigt worden (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 -, vom 16. Dezember 2016 - VfGBbg 30/16 -, vom 14. Oktober 2016 - VfGBbg 82/15 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschlüsse vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 388/13 -, juris Rn. 16, vom 21. November 2012 - 1 BvR 1711/09 -, juris Rn. 10; BVerfGK 18, 395; 10, 134, 138).
  • VerfG Brandenburg, 21.06.2019 - VfGBbg 30/18

    Zu den Anforderungen des Gehörsanspruchs (Art 52 Abs 3 Alt 2 Verf BB 1992) an die

    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass das Gericht seiner Pflicht nachkommt, entscheidungserhebliche Ausführungen nicht nur der Parteien (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschlüsse vom 30. November 2018 - VfGBbg 29/18 - und vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 - https://verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. N.), sondern auch von Zeugen vollständig zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
  • VerfG Brandenburg, 22.09.2023 - VfGBbg 66/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründungsanforderungen; Subsidiarität;

    Die Beschwerdebefugnis setzt die Möglichkeit voraus, selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seiner grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt bzw. verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. März 2021 - VfGBbg 83/19 -, Rn. 11, und vom 15. Dezember 2017 ‌- VfGBbg 63/16 -, m. w. N., https://verfassungsgericht.‌brandenburg.de); eine nur mittelbare oder faktische Betroffenheit genügt nicht (vgl. Beschluss vom 15. November 2019 - VfGBbg 17/17 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 9/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebegründung; Schiedsverfahren;

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 17/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Beschwerdebefugnis; Prozessstandschaft

    Die Beschwerdebefugnis setzt die Möglichkeit voraus, selbst, unmittelbar und gegenwärtig in seiner grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt bzw. verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 -, m. w. N., und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 8/15 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.04.2021 - VfGBbg 71/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; Gesetz; Stiftung; Stiftungsgesetz; Stiftungsrat;

    Die Beschwerdebefugnis setzt die Möglichkeit voraus, selbst, unmittelbar und gegenwärtig in einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition beeinträchtigt bzw. verletzt zu sein (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 2017 ‌- VfGBbg 63/16 -, m. w. N., und vom 9. Oktober 2015 - VfGBbg 8/15 EA -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 118/17

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde bzgl einem nachbarrechtlichen

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 15. Dezember 2017 - VfGBbg 63/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, m. w. Nachw.).
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Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25912
VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16 (https://dejure.org/2018,25912)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20.07.2018 - VfGBbg 63/16 (https://dejure.org/2018,25912)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 63/16 (https://dejure.org/2018,25912)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, jeweils m. w. Nachw.).

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, vgl. auch Beschluss vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 12/16 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).

    Insbesondere lassen sowohl die Beschwerdeschrift, als auch die Anhörungsrügeschrift eine Auseinandersetzung mit der zu dem Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch das Landgericht liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt vermissen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 66/17 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).

  • VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 39/99

    Fachgerichtlicher Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen Verstoßes

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, vgl. auch Beschluss vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 12/16 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 66/17

    Anhörungsrügen zurückweisende gerichtliche Entscheidungen können mangels

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16
    Insbesondere lassen sowohl die Beschwerdeschrift, als auch die Anhörungsrügeschrift eine Auseinandersetzung mit der zu dem Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch das Landgericht liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt vermissen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 66/17 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).
  • VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16
    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 15. Juni 2017 - VfGBbg 61/16 -, jeweils m. w. Nachw.).
  • VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14

    Weist das Gericht eine Anhörungsrüge unter Austausch einer einen Gehörsverstoß

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16
    Insbesondere lassen sowohl die Beschwerdeschrift, als auch die Anhörungsrügeschrift eine Auseinandersetzung mit der zu dem Ausnahmefall einer eigenständigen, in der Zurückweisung der Anhörungsrüge durch das Landgericht liegenden verfassungsrechtlich erheblichen Beschwer ergangenen Rechtsprechung des Verfassungsgerichts in Anwendung auf den vorliegenden Sachverhalt vermissen (vgl. hierzu Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 -, vom 16. Februar 2018 - VfGBbg 66/17 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).
  • VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 12/16

    Anhörungsrüge; Frist; Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 20.07.2018 - VfGBbg 63/16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies grundsätzlich auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Beschlüsse vom 16. März 2018 - VfGBbg 56/16 - und vom 17. Februar 2000 - VfGBbg 39/99 -, vgl. auch Beschluss vom 17. Juni 2016 - VfGBbg 12/16 -, jeweils m. w. Nachw. zum Bundesrecht).
  • VerfG Brandenburg, 30.11.2018 - VfGBbg 29/18

    Verwerfung einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Anhörungsrüge im

    Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (st. Rspr., vgl. zuletzt Beschluss vom 20. Juli 2018 - VfGBbg 63/16 - https://verfassungsgericht. brandenburg.de, m. w. N.).
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